Versicherung für Expatriates, Langzeitreisende & Mitarbeiter im Ausland

ReisePolice EXPAT
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Weltweite Krankenversicherung
- Umfassender Schutz bis zu 60 Monate
- Sicherer Online-Abschluss
ab
46,00 € pro Monat

ReisePolice EXPAT - Versicherung

Du möchtest vorübergehend langfristig im Ausland leben, arbeiten oder reisen? Allein oder mit der ganzen Familie? Unsere Auslands-Krankenversicherung ReisePolice EXPAT bietet Dir und Deinen Mitreisenden einen umfangreichen flexiblen Versicherungsschutz weltweit. Der exklusive Sondertarif eignet sich für preis- und leistungsbewusste Reisende bis zum 75. Lebensjahr und kann wahlweise mit oder ohne den USA und Kanada abgeschlossen werden. Die Expatriate-Versicherung ersetzt die heimische gesetzliche oder private Krankenversicherung und übernimmt die anfallenden Kosten für medizinische Behandlungen bei Krankheiten und Unfällen im Ausland.

Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung bis zu einer Gesamtreisedauer von fünf Jahren ist direkt online buchbar und bietet umfangreichen Auslandskrankenschutz für:

  • Privatreisen
  • Geschäftsreisen
  • Weltenbürger
  • Digitale Nomaden
  • Mitarbeiter im Ausland
  • Selbständige
  • Sonstige Langzeitreisende
Bei der ReisePolice EXPAT Versicherung kannst Du zwischen zwei Tarifvarianten wählen. Für Personen, die eine günstige und weltweit geltende Langzeit-Auslandsversicherung suchen empfiehlt sich die Basic-Krankenversicherung. Einen höherwertigen Versicherungsschutz kannst Du mit der Profi-Krankenversicherung abschließen. In diesem wurde der EXPAT Versicherungsschutz um die Leistungen für nicht unfallbedingte Hilfsmittel, den Zahnersatz sowie ambulante Vorsorgeleistungen erweitert.

  • ReisePolice EXPAT
    Auslandskrankenversicherung BASIC

  • ReisePolice EXPAT
    Auslandskrankenversicherung PROFI

Der Vertragsabschluss für den Sondertarif ohne Selbstbehalt ist bequem und einfach online möglich. Beachte dabei, dass die Antragstellung vor Reiseantritt und Grenzüberschreitung ins Ausland aus Deutschland heraus erfolgen muss. Nach der Onlinebuchung erhältst Du Deine Vertragsunterlagen mit Versicherungsbestätigung sofort per E-Mail.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice EXPAT- Krankenversicherung

Leistungen: Auslandskrankenversicherung
ReisePolice EXPAT
Tarifvariante
Basic
Profi
Selbstbeteiligung im Schadenfall
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
Erstattung der Kosten für:
ambulante Heilbehandlung beim Arzt
100 %
100 %
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
100 %
100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
100 %
100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
100 %
100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls
100 %
100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel je Versicherungsjahr (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) bis
-
2.000 EUR
Reparaturkosten für vorhandene Hilfsmittel je Versicherungsjahr (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten) bis
-
250 EUR
Röntgendiagnostik
100 %
100 %
ambulante Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten)
-
100 %
ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten)
-
100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
100 %
100 %
Zahnersatz bis 80 % vom Rechnungsbetrag (nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten)
-
100 %
- 1. bis 2. Versicherungsjahr bis maximal 1.000 EUR je Versicherungsjahr
-
100 %
- ab dem 3. Versicherungsjahr bis maximal 1.500 EUR je Versicherungsjahr
-
100 %
stationäre Behandlung im Krankenhaus
100 %
100 %
unaufschiebbare Operationen
100 %
100 %
medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zur 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Frühgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
100 %
100 %
notwendige Heilbehandlung den neugeborenen Kindes bis 50.000 EUR
100 %
100 %
Krankentransport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und bei Erstversorgung nach einem Unfall zum nächsterreichbaren Arzt und zurück in die Unterkunft
100 %
100 %
medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport ins Heimatland
100 %
100 %
Überführung und Bestattung im Ausland bis
10.000 EUR
10.000 EUR
Nachleistung im Ausland (max. 3 Monate)
100 %
100 %
Heimaturlaubschutz je Versicherungsjahr (Mindestreisedauer 12 Monate) bis
6 Wochen
6 Wochen

Tarifinformationen:

Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation


Monatsgenau buchbar

Mit Heimaturlaub-Schutz

Ohne Selbstbeteiligung




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 40 55557877

Günstige Beiträge für Langzeit-Reisen: ReisePolice

Beitrag pro Monat:
ReisePolice EXPAT Auslandskrankenversicherung
Einzelperson
Weltweit ohne USA/Kanada
Weltweit mit USA/Kanada
Basic
Profi
Basic
Profi
0 bis 18 Jahre
46,00 EUR
52,00 EUR
109,00 EUR
125,00 EUR
18 bis 65 Jahre
69,00 EUR
99,00 EUR
166,00 EUR
195,00 EUR
65 bis 75 Jahre
260,00 EUR
395,00 EUR
668,00 EUR
780,00 EUR

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann sich mit der ReisePolice EXPAT versichern?

    Die ReisePolice EXPAT ist eine weltweite Auslandskrankenversicherung für Privat- und Geschäftsreisen bis zu 5 Jahren. Versicherungsfähig sind Personen bis zum 75. Lebensjahr (75. Geburtstag) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.


    Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:

    • Privatreisende
    • Geschäftsreisende
    • Weltenbürger
    • Digitale Nomaden
    • Mitarbeiter im Ausland
    • Selbständige
    • Sonstige Langzeitreisende

    Für Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits älter als 74 Jahre sind, ist keine Buchung mehr möglich. Maßgeblich ist das Datum des 75. Geburtstages.

    In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

    Abhängig vom gewählten Geltungsbereich bietet Dir die ReisePolice EXPAT einen weltweiten Versicherungsschutz. Dabei musst Du Dich vor Reisenantritt für einen Versicherungsschutz mit oder ohne die Reiseländer USA und Kanada entscheiden. Ein späterer Wechsel des Tarifes ist nicht möglich.


    Ausgenommen vom Versicherungsschutz ist das Heimatland (Bundesrepublik Deutschland).

    Wann beginnt und endet mein Vertrag?

    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Deiner Ausreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug. Der Vertrag endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens jedoch nach 5 Jahren (Höchstversicherungsdauer).

    Welche Abschlusskriterien muss ich mit der ReisePolice EXPAT beachten?

    Die Versicherung musst Du vor Antritt Deines Auslandsaufenthaltes für den gesamten Zeitraum abschließen. Achte bei der Buchung darauf, dass der Tag der Grenzüberschreitung ins Ausland auch der Tag des Versicherungsbeginns ist. Eine Buchung nach Ausreise aus Deutschland ist nicht mehr möglich.

    Welche Dokumente werden mir nach der Buchung zugesandt?

    Nach erfolgreicher Buchung über unser Online-Portal erhältst Du Deine Versicherungspolice sowie die Vertragsbedingungen im PDF-Format per E-Mail. Die Ausstellung des Versicherungsscheins erfolgt in deutscher Sprache. Ein gesonderter Versand per Post erfolgt nicht.

    Beinhaltet der Sondervertrag EXPAT einen Heimaturlaubschutz?

    Wenn Du Deinen Vertrag für mindestens 1 Jahr abgeschlossen hast, besteht eingeschränkter Versicherungsschutz auch im Heimatland Deutschland bis maximal 6 Wochen pro Versicherungsjahr.


    Hinweis: Der Heimaturlaubschutz dient für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland, sprich nur dann, wenn Du Deine Reise danach auch wieder fortsetzt!

    Wie kann ich meine Versicherungsbeiträge zahlen?

    Bei Buchung kannst Du unter folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:

    • SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug)
    • Kreditkarte
    • PayPal

    Um Deinen Zahlungsplan noch flexibler zu gestalten, kannst Du zwischen einer monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen, jährlichen oder einmaligen Zahlung der Prämie wählen.

    Gibt es eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?

    Nein. Unser Sondertarif ReisePolice EXPAT (Basic/Profi) beinhaltet keinen Selbstbehalt.

    Sind Impfungen und Check-Ups Bestandteil des Versicherungsschutzes?

    In der Tarifvariante Basic fallen Vorsorgeuntersuchungen unter den Leistungsausschluss. Hast Du Dich für die Tarifvariante Profi entschieden, sind ambulante Vorsorgeuntersuchungen von Kindern sowie ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, nach einer Wartezeit von 6 Monaten, mitversichert.

  • Was muss ich im Schadenfall beachten?

    Bitte melde Deinen Schaden unverzüglich der HanseMerkur Reiseversicherung AG! Unternehme dabei alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige zum Beispiel Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).


    Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
    Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann und wo hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wie kam es zu dem Schaden?


    Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG
    im Notfall auf Reisen (24-Stunden-Notrufnummer): +49 40 - 5555 - 7877

    per Telefon: +49 (0)40 - 4119 - 2300
    per Telefax: +49 (0)40 - 4119 - 3586
    per Post: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg
    oder online über die Homepage: Schadenservice HanseMerkur

    In welchen Fällen kontaktiere ich die 24 Stunden Notrufnummer?

    Kommt es im Rahmen einer Erkrankung oder eines Unfalls zu einer stationären Aufnahme, so gilt dies als Notfall, welcher der Versicherungsgesellschaft - HanseMerkur - über die 24-Stunden-Notrufnummer umgehend gemeldet werden muss. Hierfür wählst Du bitte die +49 40 55557877. Diese Nummer findest Du jederzeit auch auf Deinem Versicherungsschein.

    Krank im Ausland: Wie lang besteht Versicherungsschutz?

    Nachleistung im Ausland: Erfordert Deine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschließlich eines dann eventuell notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Dauer von drei Monaten weiter, sofern Deine Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist.

    Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?

    Bitte sende der HanseMerkur im Leistungsfall, neben dem vollständig ausgefüllten Schadenformular, folgende Unterlagen:

    • Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters (sofern vorhanden)
    • Kopie des Versicherungsnachweises
    • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe einer gültigen deutschen Bankverbindung
    • Adressdaten des Versicherungsnehmers

    Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

    • Name und Anschrift der behandelten Person
    • Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
    • Krankheitsbezeichnung/Diagnose
    • Behandlungszeitraum
    • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
    • genaue Bezeichnung der ausländischen Währung

    Die oben genannten Dokumente und Belege sendest Du anschließend per Post an:
    HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20352 Hamburg

    Wie kann ich die ReisePolice EXPAT kündigen?

    Gemäß der Vertragsbedingungen gilt: Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle - zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Einreise in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat, bzw. mit dem 76. Geburtstag der versicherten Person.


    Solltest Du Deine Reise früher als geplant beenden, so ist eine vorzeitige Kündigung der ReisePolice EXPAT möglich. Die Aufhebung des Vertrages erfolgt monatlich. Dein Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung deiner Reise Kenntnis erlangen. Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

    Teile uns Deinen Kündigungswunsch, unter Angabe Deiner Vertragsnummer und einem Nachweis der Rückreise (z. B. Flugticket, Bordkarte oder ähnliches), formlos per Email mit.

    Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?

    Du möchtest eine Änderung Deiner Versicherungsdaten vornehmen lassen? Bitte sende uns dafür eine formlose schriftliche Mitteilung per Email.

    Kann meine ReisePolice EXPAT aus dem Ausland verlängert werden?

    Ist der ursprünglich gebuchte Versicherungszeitraum nicht ausreichend, so kann im Rahmen der Höchstversicherungsdauer (5 Jahre) der Auslandskrankenversicherung ReisePolice EXPAT ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Dein Verlängerungswunsch muss uns vor Ablauf der Vertragslaufzeit erreichen. Eine Verlängerung bedarf der Prüfung und ausdrücklichen Zustimmung der HanseMerkur.

    Für die Prüfung eines Verlängerungsantrags benötigen wir von Dir:

    • eine kurze formlose Email an uns mit Wunsch der Verlängerung
    • Versicherungsnummer
    • das gewünschte Verlängerungsdatum (nur monatsgenau möglich)
    • eine gültige deutsche Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch nicht vorliegend)

    Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten. Maßgeblich ist bei postalisch eingereichten Schadenmeldungen der Poststempel.

    Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die maximal mögliche Reisedauer abgeschlossen werden. Eine monatsgenaue Kündigung mit entsprechender Rückerstattung bei vorzeitiger Heimreise kann problemlos durchgeführt werden.

  • Wann kann die ReisePolice EXPAT erneut gebucht werden?

    Nach Ablauf Deines Versicherungsvertrages kannst du die ReisePolice EXPAT für Deine nächste geplante Reise erneut buchen. Voraussetzung ist der Reiseantritt von Deutschland aus sowie ein bei Vertragsabschluss gemeldeter, deutscher Wohnsitz. Des Weiteren muss zwischen der letzten Auslandsreise und dem neuen Reisebeginn ein Mindestaufenthalt von 2 Monaten in Deutschland gegeben sein!

    Wichtiger Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

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